



Hebesatz Grundsteuer A: 300 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 340 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v.H.
1. Hund jährlich: 96,00 EUR
2. und jeder weitere Hund: 192,00 EUR
Verbrauchsgebühren: 1,40 EUR/m³ + 7 % MwSt
Grundgebühr: 15,00 EUR pro Zähler + 7 % MwSt
Wasser Erschließungsbeiträge
Abwasser Erschließungsbeiträge
Gültig seit 01.09.2010
Kindergarten Schulstraße
a) Regelöffnungszeit
Montag – Freitag 8 Uhr – 12.30 Uhr und Montag - Donnerstag 14 -16 Uhr
sowie für die zusammenhängende Öffnungszeit
Montag – Freitag 7.30 Uhr – 13.30 Uhr
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 5Tage (1 Tag)/Woche
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 5 Tage (1 Tag)/Woche
b) Ganztagesbetreuung
Montag - Donnerstag 7 Uhr - 17 Uhr und Freitag von 7 Uhr - 14 Uhr
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 5Tage (1 Tag)/Woche
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 5 Tage (1 Tag)/Woche
Dabei ist zu beachten, dass die Tagessätze deshalb höher als 20% der 5-Tagessätze sind, weil am Freitag nicht bis 17 Uhr betreut wird und der Tagessatz von einer Betreuung von 7 Uhr – 17 Uhr ausgeht.
Außerdem ist eine tägliche Gebühr von voraussichtlich 3 € pro Mittagessen zusätzlich zu entrichten.
Kindergarten Mozartstraße
a) durchgehende Betreuung
Montag - Freitag von 7 - 14 Uhr
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
b) Für die Regelöffnungszeit gilt die gleiche Gebühr wie unter Ziffer 1a).
Alle Gebühren sind für 12 Monate zu entrichten. In den Sommerferien besteht die Möglichkeit, ein Kind im jeweils anderen Kindergarten betreuen zu lassen.
Regenbogengruppe
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr





Kreissparkasse Böblingen
BLZ 603 501 30
Konto 1 030 048
Volksbank Herrenberg-Rottenburg
BLZ 603 913 10
Konto 44 266 006
Postbank Stuttgart
BLZ 600 100 70
Konto 854 79-704
Gemeinde Deckenpfronn
Marktplatz 1
75392 Deckenpfronn
Fon: 07056/9279-0
Fax: 07056/9279-50
gemeinde@deckenpfronn.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

