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Entgeltregelung für die Betreuung von Kindern

unter drei Jahren durch Tagespflegepersonen im Rahmen des Modells TAKKI Deckenpfronn vom 11.05.2010 (Entgeltregelung TAKKI Deckenpfronn)

Der Gemeinderat der Gemeinde Deckenpfronn hat am 18.05.2010 folgende Entgeltregelung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagespflegepersonen im Rahmen des Modells TAKKI Deckenpfronn beschlossen:

§ 1
Grundsatz der Entgelterhebung
Die Gemeinde Deckenpfronn erhebt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagespflegepersonen im Rahmen des Modells TAKKI Deckenpfronn Betreuungsentgelte nach Maßgabe dieser Entgeltregelung.

§ 2
Entgeltschuldner
Entgeltschuldner sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Entgelte
Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des Betreuungsverhältnisses. Sie endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das zu betreuende Kind das dritte Lebensjahr vollendet oder gegebenenfalls früher mit Wirksamwerden der Kündigung des betreffenden Betreuungsvertrags. Die Entgelte sind im Voraus bis zum 3. des Monats zu bezahlen. Wegen der Ferien- bzw. Urlaubszeit sind im Kalenderjahr nur 11 Monate entgeltpflichtig. Die Gemeindeverwaltung regelt jährlich, welcher Monat frei bleibt.

§ 4
Einzug der Entgelte
Die Entgelte werden monatlich erhoben. Der Einzug erfolgt durch die Gemeindekasse im Wege des Lastschriftverfahrens. In begründeten Fällen wird auf Antrag einer Befreiung vom Lastschriftverfahren zugestimmt. Zuviel entrichtete Entgelte werden erstattet.

§ 5
Höhe der Entgelte

  1. Das Entgelt für die Betreuung eines Kindes aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren beträgt pro betreutem Kind und Betreuungsstunde 0,88 €.
  2. Das Entgelt für die Betreuung eines Kindes aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren beträgt pro betreutem Kind und Betreuungsstunde 0,69 €.
  3. Das Entgelt für die Betreuung eines Kindes aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren beträgt pro betreutem Kind und Betreuungsstunde 0,45 €.
  4. Das Entgelt für die Betreuung eines Kindes aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren beträgt pro betreutem Kind und Betreuungsstunde 0,27 €.

§ 6
Rückforderung von an Tagespflegepersonen zuviel geleistete Geldleistungen und Bezahlung von beantragten Ersatztagespflegepersonen

  1. Tagespflegepersonen erhalten von der Gemeinde Deckenpfronn bis zu 25 betreuungsfreie Tage (maximal 5 Wochen; ohne Krankheit) und für bis zu 30 Krankheitstage (maximal 6 Wochen) pro Kalenderjahr die Geldleistung nach den jeweils geltenden TAKKI Richtsätzen des Landkreises Böblingen erstattet.
  2. Für darüber hinaus gehende betreuungsfreie Tage bzw. Krankheitstage werden die hierfür gewährten Geldleistungen von den Tagespflegepersonen zurückgefordert.
  3. Von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei längerer Krankheit der Tagespflegeperson (ab dem dritten Tag) beantragte Ersatztagespflegepersonen erhalten von der Gemeinde Deckenpfronn ebenfalls die Geldleistungen nach den jeweils geltenden TAKKI Richtsätzen des Landkreises Böblingen.

§ 7
Inkrafttreten
Diese Entgeltregelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.

Deckenpfronn, den 11. Mai 2010

Gött
Bürgermeister

 

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Informationen über das Modell TAKKI (Tagespflege für Kleinkinder) erhalten Sie beim

Tages- und
Pflegeeltern Verein

Untere Burggasse 1
71063 Sindelfingen

oder im Rathaus bei Frau Grab

Gemeinde Deckenpfronn | Marktplatz 1 | 75392 Deckenpfronn | Fon: 07056-9279-0 | Fax: 07056-9279-50