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Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
„Südöstlich der Herrenberger Straße“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Deckenpfronn hat gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Südöstlich der Herrenberger Straße“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im Gemeindeblatt am 05.04.2023 treten der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO in Kraft.
Jedermann kann nach § 10 Abs. 3 BauGB den Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung vom 28.03.2023 sowie die örtlichen Bauvorschriften
im Rathaus Deckenpfronn, Marktplatz 1, 75392 Deckenpfronn (Zimmer 107)
während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem hiermit entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Deckenpfronn eingestellt und damit zur Einsicht vorgehalten.