Information der Gemeinde zum geplanten Windkraftstandort an der Gemarkungsgrenze
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen hat die Gemeinde Deckenpfronn durch Dritte erfahren, dass das Landratsamt Calw die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau der Windkraftanlage WEA08 auf der Gemarkung Wildberg erteilt hat. Die geplante Anlage soll lediglich wenige Meter hinter der Gemarkungsgrenze direkt hinter der Obstanlage von der Gemarkungsgrenze Deckenpfronn entfernt, neben der B296 errichtet werden.
Zunächst ist mir eines besonders wichtig: Die Gemeinde Deckenpfronn steht der Windkraft und dem Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Klimaschutz und die Energiewende sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Was uns jedoch mit großer Sorge erfüllt, ist die Art und Weise, wie dieses Verfahren durchgeführt wurde.
Obwohl die geplante Windkraftanlage mit einer Höhe von 266,5 m und einem Rotordurchmesser von 175 m unmittelbar an unsere Gemarkungsgrenze angrenzt und erhebliche Auswirkungen auf unsere Gemeinde haben kann, wurde die Gemeinde Deckenpfronn weder von der Stadt Wildberg frühzeitig informiert, noch vom Landratsamt Calw im Genehmigungsverfahren beteiligt oder angehört. Besonders unverständlich ist dabei, dass nach unserem Kenntnisstand andere Betroffene, sogar Böblinger Gemeinden – unter anderem Aidlingen, am Verfahren beteiligt wurden. Warum ausgerechnet Deckenpfronn trotz der unmittelbaren Nähe der Anlage unberücksichtigt blieb, hält der Gemeinderat für einen Affront.
Bereits im Vorfeld habe ich in zahlreichen Schreiben und E-Mails an das Landratsamt Calw auf die besondere Betroffenheit unserer Gemeinde hingewiesen und darum gebeten, vor einer Entscheidung das Gespräch mit uns zu suchen sowie die Gemeinde über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren. Leider blieben diese Bemühungen ohne Erfolg. Auch meiner ausdrücklichen Bitte, über wesentliche Verfahrensschritte informiert zu werden, wurde nicht entsprochen.
Dass die Genehmigung am 13.07.2026 erteilt wurde, hat die Gemeinde auch nicht durch eine offizielle Mitteilung, sondern nur zufällig erfahren. Dadurch laufen bereits wichtige gesetzliche Fristen (Klagefrist von einem Monat zuzüglich Zustellfrist), innerhalb derer mögliche rechtliche Schritte geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden müssen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung haben deshalb unverzüglich gehandelt. Gemeinsam werden derzeit sämtliche rechtlichen Möglichkeiten geprüft, die gegen die erteilte Genehmigung noch bestehen. Hierzu wurde ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit der Prüfung der Genehmigungsunterlagen beauftragt. Auf Grundlage seiner rechtlichen Bewertung wird der Gemeinderat entscheiden, ob rechtliche Schritte – bis hin zu einer Klage – eingeleitet werden.
Hierbei wird auch berücksichtigt, dass der Gesetzgeber bisher bestandene Genehmigungshindernisse durch Änderung des § 35 BauGB aufgehoben hat, um den Bau erneuerbarer Energieanlagen Vorrang einzuräumen.
Da die Gemeinde nicht dazu berechtigt ist, die Verletzung naturschutzrechtlicher Sachverhalte geltend zu machen, wurden darüber hinaus bereits verschiedene Fachbehörden und Naturschutzorganisationen eingeschaltet, darunter der BUND, der NABU sowie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz beim Landratsamt Böblingen. Hintergrund sind unter anderem naturschutzfachliche Fragestellungen, denn im Bereich der Waldränder auf Deckenpfronner Gemarkung sind Rotmilane zu beobachten. Zudem ist das Gebiet Lebensraum zahlreicher Fledermausarten, deren Vorkommen und Schutz aus unserer Sicht sorgfältig geprüft werden müssen.
Neben den naturschutzrechtlichen Aspekten sehen wir auch erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde. Nach unserer ersten rechtlichen Einschätzung könnte die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes betroffen sein. Eine unmittelbar an unserer Gemarkungsgrenze errichtete Windkraftanlage schränkt die planerischen und städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Deckenpfronn erheblich ein. Dies betrifft beispielsweise zukünftige bauliche Entwicklungen oder auch die Ausweisung notwendiger Ausgleichsflächen. Es ist nicht tragbar, dass Planungen einer Nachbarkommune aus einem anderen Landkreis die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde dauerhaft begrenzen und hierfür noch erhebliche Beträge für die Verpachtung des Geländes, auf dem die Windkraftanlage steht, kassiert. Im Raum stehen Pachteinnahmen in Höhe von bis zu 180.000 € pro Jahr für einen Standort.
Der Gemeinderat wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit den Ergebnissen der rechtlichen Prüfung befassen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei werden wir alle vertretbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um die berechtigten Interessen unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Über den weiteren Fortgang werden wir Sie selbstverständlich regelmäßig informieren.
Ihr Dennis Mews
Bürgermeister

