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Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.

Verfahrensinformationen

Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

Ablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

Fristen

Keine

Unterlagen und Dokumente

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte

Kosten und Gebühren

Gebühren

keine

Hinweise

Keine

Zuständigkeit und Kontakt

Zuständigkeit

das Studierendensekretariat oder Studienbüro

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Redaktionelle Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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