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Abfallerzeugernummer beantragen

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um die bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgeschriebenen Nachweise führen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Verfahrensinformationen

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Die Abfallerzeugernummer können Sie nur elektronisch über den Online-Dienst eNRV beantragen. Nach Antragsstellung wird Ihnen die Nummer zugeteilt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen

Unterlagen und Dokumente

Erforderliche Unterlagen

Elektronische Antragstellung über den Online-Dienst zur Beantragung von abfallrechtlichen Betriebsnummern (eNRV).

Kosten und Gebühren

Gebühren

Je Nummer entstehen Kosten in einem Rahmen in Höhe von 2,50 EUR - 50 EUR

Hinweise

Ihre persönlichen Ansprechpartner der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH nach Landkreisen

Im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)und in kommerziell angebotener Software erfolgt die Anforderung und die Verwaltung der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern vollständig automatisiert ohne Zutun des Anwenders.

Im Fall eines Umzugs kann die bisherige Erzeugernummer ungültig werden. Bitte teilen Sie daher Ihre alte und neue Adresse sowie den Umzugstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württtemberg GmbH mit.

Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht. Bitte teilen Sie die Namensänderung sowie den Änderungstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH mit.

Zuständigkeit und Kontakt

Zuständigkeit

SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Nachweisführung bei der Enstorgung von Abfällen (NachwV):

  • § 28 Vergabe von Kennnummern

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG):

  • § 50 Nachweispflichten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur Nachweisverordnung

Redaktionelle Informationen

Freigabevermerk

14.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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