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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Bundestagswahl 2025

Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 erfahren Sie hier!

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025

Die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier: Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 1,13 MB, 10.02.2025)

Ausgabe von Briefwahlunterlagen und Erhalt von Wahlscheinanträgen

Zwischenzeitlich sind alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt und das Wählerverzeichnis steht noch bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeinde Einspruch einlegen.


Falls Sie am Wahltag der Bundestagswahl verhindert sind, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch!) gestellt werden.


Zu den einzelnen Beantragungsmöglichkeiten:
Sie können die Briefwahlunterlagen bequem über unsere Homepage beantragen. Zum Online-Link gelangen Sie über www.deckenpfronn.de (Rubrik: Rathaus & Service => Wahlen). Der Link ist noch bis Donnerstag, den 20.02.2025, 12.00 Uhr, aktiv.


Sie können die Briefwahlunterlagen zudem per E-Mail an buergerbuero@deckenpfronn.de beantragen. Bei einer Antragstellung per Mail bitten wir neben dem Namen und der Adresse zusätzlich um Angabe Ihrer Wählernummer und Wahlbezirksnummer.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich über die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag unterschrieben ist.


Voraussichtlich Ende dieser Woche treffen die Stimmzettel im Rathaus ein. Die Unterlagen werden der/dem Wahlberechtigten dann unverzüglich durch unseren Amtsboten zugestellt. Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. Es besteht hier dann auch die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle ihr Wahlrecht auszuüben. An eine andere Person als die/den Wahlberechtigten dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.


Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen haben Sie noch bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr. Das Bürgerbüro öffnet an diesem Tag wegen der Wahl zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie.


Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen die Unterlagen allerdings nicht zugegangen sind, können Sie am Samstag, den 22.02.2025 im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr verloren gegangene Wahlscheine ersetzt bekommen. Das Bürgerbüro ist in diesem Zeitraum mit Rufbereitschaft besetzt. Bitte melden Sie einen möglichen Bedarf in unserer Postagentur im Rathaus an!


Am Wahlsonntag, den 23.02.2025 können Sie in Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ein(e) Wahlberechtigte(r) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt hat) noch bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen erhalten. Die Unterlagen müssen durch einen schriftlich Bevollmächtigten im Rathaus abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus (nicht im Kindergarten „Mozartstraße“ als weiterem Wahllokal!) eingegangen sein muss. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!


Zu den Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie bei der Briefwahl, dass Sie vorschriftsgemäß wählen. Dazu ist es wichtig, dass Sie den gewünschten Kandidaten (m/w/d) und/oder die gewünschte Partei auf dem Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Kreisen ankreuzen, den Stimmzettel falten und in den weißen Umschlag legen. Der weiße Umschlag ist dann zuzukleben. Danach ist der Wahlschein (weißes Formular) mit Datumsangabe persönlich zu unterschreiben. Der unterschriebene Wahlschein muss danach separat vom verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gelegt werden. Auch der rote Umschlag ist zuzukleben. Sollten die Umschläge nicht verschlossen und/oder der Wahlschein nicht unterschrieben sein, können die Stimmen nicht gewertet werden.


Bei Fragen zur Wahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Beatrix Graz und Gisela Stöffler (buergerbuero@deckenpfronn.de, 07056/92790) und Hauptamtsleiterin Andrea Rutz (rutz@deckenpfronn.de, 07056/927927) gerne zur Verfügung!

Wahlscheinantrag mit Briefwahlungerlagen

Den Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen finden Sie hier.

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnung und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 finden Sie hier (PDF-Dokument, 30,54 KB, 13.01.2025).

Stimmschablone für blinde und sehbehinderte Menschen

Hinweis auf die Kennzeichnung der Stimmzettel
Zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Doch wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sog. Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettel werden in die Schablonen eingelegt. Die rechte obere Ecke der Stimmzettel hat eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke), damit blinde oder sehbehinderte Wähler selbst erkennen können, wo beim Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung von Briefwahlunterlagen

Weitere Informationen erhalten Sie hier: (PDF-Dokument, 407,51 KB, 13.01.2025)

Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 in mehreren Sprachen

Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 abrufbar.