Landtagswahl 2026
So hat Deckenpfronn gewählt ...
Die Wahlergebnisse finden Siehier
Musterstimmzettel zur Landtagswahl am 08.03.2026
Einen Musterstimmzettel finden Sie hier (PDF-Dokument, 447,47 KB, 19.02.2026)
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026
Die Wahlbekanntmachung zu Landtagswahl am 08.03.2026 finden Sie hier (PDF-Dokument, 225,66 KB, 19.02.2026)
Wahlbenachrichtigungen und Einsicht ins Wählerverzeichnis - Briefwahlunterlagen
Wahlbenachrichtigungen und Einsicht ins Wählerverzeichnis
Zwischenzeitlich sind alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt und das Wählerverzeichnis steht noch bis 20.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfristschriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeinde Einspruch einlegen.
Briefwahlunterlagen
Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch!) gestellt werden.
Zu den einzelnen Beantragungsmöglichkeiten:
Sie können die Briefwahlunterlagen bequem über unsere Homepage beantragen. Zum Online-Link gelangen Sie über www.deckenpfronn.de (Rubrik: Rathaus & Service => Wahlen).
Bitte beachten Sie: Der Link ist nur bisDonnerstag, den 05.03.2026, 12.00 Uhr, aktiv.
Sie können Briefwahlunterlagen zudem bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr per E-Mail an buergerbuero@deckenpfronn.de beantragen. Bei einer Antragstellung per Mail bitten wir neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der Adresse zusätzlich um Angabe Ihrer Wählernummer und Wahlbezirksnummer.
Sie haben bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich über die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag unterschrieben ist.
Hinweis: Das Bürgerbüro öffnet an diesem Tag ausschließlich hierfür zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Unterlagen werden der/dem Wahlberechtigten nach der Antragsstellung unverzüglich durch unseren Amtsboten zugestellt. Sie können aber auch persönlich abgeholt werden. Es besteht hier dann die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle Ihr Wahlrecht auszuüben. An eine andere Person als die/den Wahlberechtigten dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Sie aber glaubhaft versichern können, dass Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind oder sie sie verloren haben, können am Samstag, den 07.03.2026 im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr neue Unterlagen ausgestellt werden. Das Bürgerbüro ist in diesem Zeitraum mit Rufbereitschaft besetzt. Bitte melden Sie einen möglichen Bedarf in unserer Postagentur im Rathaus an!
Am Wahlsonntag, den 08.03.2026 können Sie in Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ein(e) Wahlberechtigte(r) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt hat) noch bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen erhalten. Die Unterlagen müssen durch eine(n) schriftlich Bevollmächtigte(n) im Rathaus abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 08.03.2026 um 18.00 Uhr im Rathaus (nicht im Kindergarten „Mozartstraße“ als weiterem Wahllokal!) eingegangen sein muss. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!
Bei Fragen zur Wahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Beatrix Graz und Gisela Stöffler (buergerbuero@deckenpfronn.de, 07056/92790) und Hauptamtsleiterin Andrea Rutz (rutz@deckenpfronn.de, 07056/927927) gerne zur Verfügung!
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Wahlscheinantrag mit Briefwahlungerlagen, bitte folgen Sie dem Link https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08115010
BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026 finden Sie hier (PDF-Dokument, 216,70 KB, 29.01.2026)
Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 08.03.2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Doch wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sog. Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettel werden in die Schablonen eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
