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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Kommunal- und Europawahlen 2024

Als gemeinsamer Wahltag für alle Wahlen wurde Sonntag, der 09. Juni 2024 festgesetzt.
Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Europawahl

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie für die Liste einer Partei abgeben können.
 

Regionalversammlung

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (oft auch nur kurz: Regionalversammlung) ist das „Parlament“ des Verbands Region Stuttgart. Die Regionalversammlung wird seit 1994 von den Wahlberechtigten der Region Stuttgart auf fünf Jahre direkt gewählt.
 

Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung aller Menschen aus dem Landkreis Böblingen. Er wird alle fünf Jahre gewählt und ist das Hauptorgan des Landkreises. Für die aktuelle Wahlperiode 2019 - 2024 wurden 84 Kreistagsmitglieder - 18 Kreisrätinnen und 66 Kreisräte gewählt.
 

Gemeinderat

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Der aktuelle Gemeinderat der Gemeinde Deckenpfronn besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

Hinweis an Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Auslandsdeutsche

Hinweis an Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Hinweis an Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl (19.05.2024) erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, per Post automatisch die Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie nach dem 19.05.2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt Kontakt mit unserem Bürgerbüro aufnehmen.


Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der/des Wahlberechtigten
  • den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
  • den Wahltag und die Wahlzeit
  • die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
 
In das Wählerverzeichnis kann vom Montag, 20. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024, während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro, Marktplatz 1, 75392 Deckenpfronn Einsicht genommen werden.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch im Bürgerbüro einlegen.

Wahlscheine (Briefwahl beantragen)

Wer Briefwahl beantragen möchte, sollte Folgendes beachten: Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Briefwahl online beantragen

Hier Briefwahl beantragen
Die Onlinebeantragung ist nur bis zum 31.05.2024 möglich.

Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.


Briefwahl schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Bürgerdienste oder Bezirksämter senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen (plötzlich nachgewiesene Krankheit) kann am Samstag, 08. Juni, und Sonntag, 09. Juni, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.
Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 ff. Kommunalwahlordnung (KomWO) kann eine ins Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni, 15 Uhr beantragen, wenn diese wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlberechtigte Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 9 KomWO), können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragen (§ 10 Abs. 2 KomWO).
 

Briefwahl für andere beantragen
Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.